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BAG: De-minimis-Förderung

Das Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Förderprogramme an. Mit dem Förderprogramm „De­-minimis“ können beispielsweise Fahrerassistenz­systeme gefördert werden.

Wer ist zuwendungsberechtigt?

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen,

  • die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und
  • Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden überobligatorische Maßnahmen, die der Sicherheit im Straßengüterverkehr dienen und/oder sich positiv auf die Umwelt auswirken.

  • Fahrzeugbezogene Maßnahmen
    z. B. Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssysteme, Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland
  • Personenbezogene Maßnahmen
    z. B. Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/ Ladepersonals/Disponenten
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
    z. B. Telematiksysteme

Wie hoch ist die Förderung?

Förderfähig sind höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuwendungshöchstbetrag berechnet sich wie folgt: Anzahl der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge x Fördersatz (bis zu 2.000 Euro je Fahrzeug) Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen und Kalenderjahr: 33.000 Euro.

Das BAG informiert auf seiner Internetseite ausführlich über die Förderprogramme des Bundesamtes für Güterverkehr:

  • De-minimis
  • Ausbildung
  • Weiterbildung
  • EEN

www.bag.bund.de

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