Die Lkw-Maut in den Niederlanden startet am 1. Juli 2026. Sie gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen technischen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen auf fast allen Autobahnen sowie einigen Provinz- und kommunalen Hauptstraßen.
Je emissionsärmer und leichter das Fahrzeug, desto geringer der Betrag pro Kilometer. Die Eurovignette wird in den Niederlanden am 1. Juli 2026 abgeschafft.
Die Maut gilt für niederländische und ausländische Fahrzeuge der Kategorien N2 und N3. Weitere Informationen dazu gibt es unter:
https://www.vrachtwagenheffing.nl/de/fur-wen-und-warum
Mautdienstleister
Um die Lkw-Maut bezahlen zu können, wird ein Vertrag mit einem Mautdienstleister und ein funktionierendes Bordgerät (On-Board-Unit, OBU) benötigt. Der Mautdienstleister liefert das Bordgerät und überweist die Einnahmen aus der Lkw-Maut an den niederländischen Staat. Ab dem 1. Juli 2026 muss das Bordgerät immer in Betrieb sein, wenn man in den Niederlanden unterwegs ist. In den Niederlanden kann nicht, wie beispielsweise in Deutschland, für einzelne Fahrten bezahlt werden.
Bußgeld im Zusammenhang mit der Maut
Ab dem Start der Lkw-Maut in den Niederlanden können in den folgenden Situationen Bußgelder fällig werden.
- Es ist kein Vertrag mit einem Anbieter für die Zahlung der Lkw-Maut in den Niederlanden vorhanden:
Bußgeld: 800,00 € - Es wird mit einer ausgeschalteten OBU gefahren: Bußgeld: 500,00 €
- Es wird mit einer OBU, die nicht (richtig) funktioniert gefahren: Bußgeld: 500,00 €
- Es wird mit einer OBU, die zu einem anderen Lkw gehört, gefahren: Bußgeld: 500,00 €
In den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten der Lkw-Maut beträgt das Bußgeld die Hälfte des regulären Betrags.
Innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden kann nur ein Bußgeld verhängt werden. Werden innerhalb dieses Zeitraums mehrere Verstöße begangen, wird nur das Bußgeld für den Verstoß mit dem höchsten Bußgeldbetrag erhoben.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.vrachtwagenheffing.nl/de/anbieter-und-obus



