- Anzeige -
Anzeige: IAA Transportation

Deutscher Bundestag: Digitaler Unterricht für Berufskraftfahrer

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. Dezember 2024, erstmals über die Gesetzentwürfe der Bundesregierung für die erste Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und für die vierte Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze debattiert. Beide Gesetzentwürfe wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss.

Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz soll um Regelungen zur Speicherung von Informationen über die Durchführung von e-Learning in Form des digitalen Unterrichts in synchroner und asynchroner Form in der Weiterbildung ergänzt werden. Mit ihrem Gesetzentwurf entspricht die Bundesregierung nach eigener Aussage einer Entschließung des Bundestages, der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht in der vergangenen Legislaturperiode die Regierung aufgefordert hatte, dem damaligen Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Bundestages eine Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vorzulegen, „in der Regelungen über den Einsatz von e-Learning enthalten sind“.

Mit der Novellierung sollen die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Speicherung der Daten über
e-Learning beziehungsweise digitalen Unterricht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister geschaffen werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung damit auch die Regelungen zum Beispiel über die Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten an die neuen Regelungen zum digitalen Unterricht anpassen. Darüber hinaus habe sich der Bedarf „datenschutzrechtlich gebotener Konkretisierungen“ im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten ergeben, die im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert werden, heißt es in dem Entwurf.

Aufgrund der Errichtung und Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters, das Informationen über den Besuch von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Fahrerinnen und Fahrer enthält, sollen das Register um ein Datenfeld erweitert und die zugrundeliegenden Vorschriften angepasst werden. „Auf diese Weise können die nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises überprüfen, ob der von der Richtlinie (EU) 2022/2561 vorgegebene Stundenumfang zum Einsatz von e-Learning im Rahmen der Weiterbildung eingehalten wurde“, schreibt die Bundesregierung.

Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Durch eine Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes will die Bundesregierung darüber hinaus die Vorgaben des EU-Mobilitätspakets I umsetzen. Ihr Gesetzentwurf, gegen den der Bundesrat keine Einwendungen erhebt, vollziehe Änderungen im EU-Recht durch entsprechende Anpassungen im Güterkraftverkehrsgesetz und im Personenbeförderungsgesetz, heißt es in der Vorlage.

Durch die „bürokratieabbauende Abschaffung der nationalen Erlaubnis im Paragrafen 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes ergeben sich laut Bundesregierung zahlreiche redaktionelle Änderungen. Zudem würden an einigen Stellen Klarstellungen vorgenommen. Mit der Anpassung von Ermächtigungsgrundlagen soll die Grundlage für weitere erforderliche Änderungen an der Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz sowie der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr entsprechend den Erfordernissen des geänderten EU-Rechts geschaffen werden.

Die Gesetzesänderung verbessert aus Sicht der Bundesregierung die Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr. Dies werde durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten von Verstößen und durch Entbürokratisierung erreicht.

Empfohlene Artikel

Eine Antwort hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

neunzehn − 14 =

- Anzeige -
Anzeige: Ford-Trucks
Anzeige: Regupol

Aktuelle Beiträge

Mercedes-Benz Trucks: Ausblick auf die IAA Transportation 2026

Mercedes‑Benz Trucks stellt zur IAA Transportation 2026 im September die nächsten Schritte rund um die Transformation des Straßengüterverkehrs hin zu alternativen Antrieben vor. Im Fokus...

VDA: Fahrerlebnis auf der IAA TRANSPORTATION

Die IAA TRANSPORTATION präsentiert auch 2026 ein breites Spektrum an Neuheiten im Bereich der Nutzfahrzeugtechnologie. Ein besonderes Highlight sind die Test Drives, die die...

Renault Trucks: Neuer Antriebsstrang für weniger Kraftstoffverbrauch

Mit der Einführung eines neuen DE13R Motors und einer neuen Generation des Optidriver-Getriebes entwickelt Renault Trucks den Antriebsstrang seiner Modellreihen T, T High, C...

MAN Truck & Bus: TGE feiert sein Zehnjähriges

MAN Truck & Bus feiert das zehnjährige Jubiläum seines Transporters MAN TGE. Seit der Weltpremiere im Jahr 2016 hat sich das Modell zu einer...

F-Trucks Deutschland: Ford F-MAX GEN 2.0 am Nürburgring

Wenn sich vom 10. bis 12. Juli 2026 die europäische Transport- und Logistikbranche am Nürburgring zum 39. Internationalen Shell ADAC Truck-Grand-Prix trifft, ist auch...

Mercedes-Benz Trucks: 30 Jahre Actros

Mercedes Benz Trucks blickt im Jubiläumsjahr „130 Years Trucks“ auf 30 Jahre Actros zurück. Seit 1996 etablierte das Modell über mehrere Generationen hinweg neue...

Ab 01.07.2026: Fahrtenschreiber- und Nachweispflicht bei Fahrzeugen über 2,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr

Jeder kennt sie: Kleintransporter mit einer zulässigen Höchstmasse (zHM) von maximal 3.500 kg, häufig aus osteuropäischen Ländern stammend, die auf deutschen und europäischen Autobahnen...