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ADAC: Vorsicht, wenn es rutschig wird

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Herabfallendes Laub kann im Herbst in Kombination mit Kälte und Nässe für extrem rutschige Straßenverhältnisse sorgen. Foto: ADAC Truckservice
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Laub und Nässe sorgen im Herbst für gefährlich glatte Straßen. Nach dem schönen Spätsommerwetter unterschätzt man leicht die Gefahr, die ein Wechsel der Jahreszeiten mit sich bringt. Ab sofort kann es vor allem nachts und in den frühen Morgenstunden gefährlich glatt auf den Fahrbahnen werden und Nebel für eine schlechte Sicht sorgen. „Diese Kombination ist mitunter genauso gefährlich wie Blitzeis im Winter“, warnt der ADAC Truckservice.

Der ADAC Truckservice rät zu einer angepassten Fahrweise und zu ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Vor allem an Brücken und Bergkuppen sowie in Waldschneisen droht Gefahr, weil vielerorts nachts und am frühen Morgen mit überfrierender Nässe gerechnet werden muss. In der Erntezeit sorgt zudem vor allem in ländlichen Gebieten vermehrt Schmutz von den Feldern für Matsch auf den Straßen.

Achtung Wildwechsel

Besondere Vorsicht ist morgens und abends an Waldrändern und auf freiem Feld gefragt. Hier kommt es wieder verstärkt zu Wildwechseln. Wird ein Wildtier entdeckt, gilt es, sofort abzublenden, vorsichtig zu bremsen und zu hupen. Lässt sich eine Kollision nicht vermeiden, ist ein kontrollierter Aufprall besser als ein spontanes Ausweichmanöver. Nach einer Wildkollision ist stets das Warnblinklicht einzuschalten, die Unfallstelle zu sichern und die Polizei sowie je nach Bundesland zusätzlich einen Jäger zu informieren und deren Eintreffen abzuwarten. Verletzte Tiere dürfen auf keinen Fall angefasst werden und es ist nicht gestattet, ein totes Wildtier einfach mitzunehmen (Wilderei).

Richtig verhalten bei dichtem Nebel

Grundsätzlich gilt es, bei Nebel das Abblendlicht einzuschalten und bei einer Sichtweite unter 50 Metern nicht schneller als 50 km/h zu fahren – auch auf der Autobahn. Ist die Sichtbehinderung durch den Nebel erheblich, müssen zusätzlich Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Bei einer Sicht unter 50 Metern ist laut Straßenverkehrsordnung die Nutzung der Nebelschlussleuchte vorgeschrieben.

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