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BG Verkehr: Unterweisung

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Voraussetzung für sicheres und gesundes Arbeiten ist, Mitarbeiter umfassend und regelmäßig über Arbeitsabläufe, Gefährdungen sowie Schutzeinrichtungen und -maßnahmen zu informieren. Durch Unterweisungen soll das Sicherheitsbewusstsein gestärkt und sicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände und Verhaltensweisen erreicht und erhalten werden. Unternehmer sind aufgrund einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften verpflichtet, ihre Beschäftigten zu unterweisen.

Wann wird unterwiesen?

  • bei Neueinstellung
  • bei Änderungen im Aufgabenbereich und in den Arbeitsabläufen
  • bei neuen Arbeitsmitteln, Verfahren oder Arbeitsstoffen
  • bei besonderen Vorkommnissen, z. B. Beinaheunfälle und Unfälle
  • bei Einsatz auf fremden Betriebsgeländen / wechselnden Arbeitsstätten
  • zur Auffrischung: mindestens 1x jährlich, bei besonderen Gefährdungslagen auch häufiger. Kürzere Unterweisungsintervalle können sich auch aus speziellen Arbeitsschutzvorschriften ergeben.

Was wird unterwiesen?

  • konkrete, arbeitsplatz- und aufgabenbezogene Gefährdungen
  • getroffene und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beachtende Schutzmaßnahmen
  • sicherheits- und gesundheitsgerechte Handlungsweisen
  • Notfallmaßnahmen
  • für den Arbeitsplatz relevante Inhalte des geltenden staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes.

https://www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-gesundheit/themen/arbeitsschutz-organisieren/unterweisung

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