Home Praxiswissen Neues von den Autohöfen BALM: Sicheres Parken wird auch im Jahr 2023 gefördert

BALM: Sicheres Parken wird auch im Jahr 2023 gefördert

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Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM; bis 2022: BAG) bezuschusst auch in der Föderperiode 2023 einen Großteil der Kosten für die Nutzung eines Parkplatzes mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen – dazu zählen auch die PREMIUM Parkplätze, die auf Initiative der VEDA errichtet worden sind.

Das BALM erläutert in seinem aktuellen Fragen- und Antwortkatalog zum Förderprogramm „De-minimis“ 2023 die Voraussetzungen für die Förderung.

BALM fördert sicheres Parken

Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung eines Abstellplatzes auf sicheren Parkplätzen in Deutschland für Nutzfahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7.500 kg beträgt, werden in der Förderperiode 2023 gemäß Nummer 1.10 der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie „De-minimis“ (Maßnahmenkatalog) gefördert, wenn die Parkplätze mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Einfriedung und Zufahrtsbeschränkung,
  • Kamera-/Videoüberwachung für alle Ein- und Ausfahrten,
  • fußläufig erreichbare sanitäre Anlagen sowie
  • gleichmäßige Ausleuchtung des gesamten Parkplatzes.

Diese Voraussetzungen müssen durch Ausweisung auf der Rechnung oder durch eine nachgewiesene Zertifizierung belegt werden.

Bedingungen für die Abrechnung

Die Ausgaben für sicheres Lkw-Parken können Güterverkehrsunternehmen nach Angaben des BAG nur geltend machen, sofern die Summe der Einzelbeträge innerhalb der Förderperiode mindestens einen Gesamtbetrag von 125,– Euro netto erreicht.

Die Einzelbeträge sollen über eine oder mehrere Sammelrechnungen abgerechnet werden. Ein Muster für die Sammelabrechnung stellt die Behörde auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

Die Ausgabenbelege müssen insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Zahlungsempfänger,
  • Grund und Tag der Zahlung,
  • Verwendungszweck und
  • den Zahlungsbeweis (Quittung des Rechnungsstellers mit Datum und Firmenstempel, bestätigte Bankbzw. Postüberweisung oder unbestätigter Überweisungsträger zusammen mit zugehörigem Kontoauszug).

Es dürfen jedoch ausschließlich Aufwendungen für externe Betreiber, also keine unternehmensinternen Aufwendungen (auch nicht innerhalb eines Unternehmensverbundes), abgerechnet werden.

Mit den PREMIUM-zertifizierten Parkplätzen hat die VEDA ein bezahlbares, sicheres Lkw-Parkplatz-System entwickelt. Die Aufnahme in das De- Minimis-Förderprogramm kommt da fast schon einem Ritterschlag gleich.

Aktuell sind 26 Autohöfe nach den geforderten Sicherheitsvoraussetzungen ausgerüstet (siehe Liste auf Seite 32 dieser BERUFSKRAFTFAHRER-Zeitung), weitere befinden sich in Planung oder im Bau.

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