Nachdem in der Ausgabe 5/6-2026 der BERUFSKRAFTFAHRER-Zeitung die Hintergründe und wichtigsten Begriffsbestimmungen der neuen rechtlichen Vorgaben thematisiert wurden, erfolgen in dieser Ausgabe weitergehende Erläuterungen zur Technik. Erläuterungen 4.1 Artikel 2 Absatz 1 VO (EG) Nr. 561/2006 (auszugsweise): Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:aa) ab dem 1. Juli 2026 bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen oder bei … Seit 01.07.2026: Fahrtenschreiber- und Nachweispflicht bei Fahrzeugen über 2,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr – Teil 2 weiterlesen
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